Satzungsgemäß verfolgt unser Verein folgende Ziele.

 

 

§ 2 Zweck des Vereins

1.- Der Verein verfolgt ausschließlich unmittelbar mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung.

2.- Zweck des Vereins ist die Förderung mildtätiger Zwecke im Sinne des § 53 Nr. 1 AO. Hauptziel des Vereins ist die „Förderung der sozial und kulturell integrierten Pflege“. Es werden Personen, unabhängig ihrer sozialen oder kulturellen Herkunft, unterstützt, die infolge ihres körperlichen, geistigen oder seelischen Zustandes auf die Hilfe anderer angewiesen sind. 

3.- Der Zweck wird erreicht, in Zusammenarbeit mit Behörden und anderen Instituten, durch ehrenamtliche Beratung, Aufklärung und Koordination von medizinischen und pflegerischen Institutionen, Angehörigen sowie Betroffenen über die Bedürfnisse von Senioren, Pflegebedürftigen und Psychiatriepatienten, um eine Integration der vielfältigen Angebote zu verbessern.

Es werden u. a. auch Selbsthilfegruppen durch ehrenamtliche Tätigkeiten gegründet bzw. betreut und Lebensfeld verbessernde Veranstaltungen durchgeführt, um auch auf diese Weise die Versorgung pflegebedürftiger und psychisch kranker Menschen innerhalb der Gesellschaft zu garantieren.

Weiter sind auch Ziele des Vereins Beratung, Aufklärung und Koordination von Institutionen, Angehörigen sowie Betroffenen über die Bedürfnisse von Senioren, Pflegebedürftigen und Psychiatriepatienten bei Wohnraumanpassungen und pflegegerechten Wohnraumumgestaltungen, um pflegebedürftigen älteren Menschen ein Verbleiben in der eigenen Wohnung um eine größtmögliche Eigenständigkeit zu ermöglichen. Der Verein hilft bei den Fragen von Bedarf und der Finanzierung sowie der Antragsstellung im Rahmen der Pflegebedürftigkeit nach dem Gesetz der Pflegeversicherung gegenüber Pflegekassen oder Stiftungen.
Hierzu kann auch die Bereitstellung von angemessenem Wohnraum für den betroffenen Personenkreis und ihrer Betreuer durchgeführt werden. Dazu kann der Verein Wohnraum anmieten und an den betroffenen Personenkreis und ihre Betreuer weitervermieten.

4.- Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.